Geforderter Stellungnahme zur §11 Erlaubnis im Tierheim Höchstädt

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zu nachstehenden Punkten, fordern wir das Landratsamt Dillingen auf, Stellung zu nehmen.

Der Tierschutzverein für den Landkreis Dillingen hat nunmehr seit 45 Jahren den Sitz des von ihm betriebenen Tierheimes in 89420 Höchstädt, Wertinger Straße 28c. Seit dieser Zeit besteht für das Tierheim keine Erlaubnis nach §11 zur Führung eines Tierheimes. Dieser Missstand ist dem Landratsamt Dillingen auch seit damals bekannt.

Die Erlaubnispflicht für Tierheime nach §11 des Tierschutzgesetzes besteht in Bayern seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1972.

Bereits bei Erbauung des Tierheimes gab es diese gesetzliche Grundlage für Tierheime.

  1. Wie kann es sein dass trotz Wissen des Landratsamtes zum damaligen Zeitpunkt keine Aufforderung bestand, dass das Tierheim dieser Erlaubnispflicht nachkommt und einen Antrag auf §11 einreichen musste?
  2. Wie kann es sein, dass das Veterinäramt trotz Wissen dieser fehlenden §11 Erlaubnis in den zurückliegenden Jahren beschlagnahmte und sichergestellte Tiere im Tierheim Höchstädt unterbringen ließ?
  3. Warum wurde 2024 durch das Veterinäramt in Dillingen das Tierheim beauftragt, die Anordnung des Landratsamtes, den Hundebestand in einem Haushalt mit 69 Hunden zu dezimieren und unter anderem im Tierheim Höchstädt unterzubringen? Die Bedingungen, in denen die Tiere lebten, waren dem Veterinäramt bekannt. Ebenso die Voraussetzungen im Tierheim, wie das Fehlen einer Quarantäne und das Fehlen einer Krankenstation für Hunde.
  4. Wie kann es sein, dass das nicht vorhanden sein einer Quarantäne und das Fehlen der §11 Erlaubnis, das Veterinäramt nicht davon abhielt, die in Punkt 3. erwähnte Maßnahme durch das Tierheim Höchstädt durchführen zu lassen?
  5. Wie kann es sein, dass genau diese Hunde jetzt, laut Veterinäramt Dillingen tierschutzwidrig im Tierheim Höchstädt untergebracht sind?
  6. Warum greift das Landratsamt Dillingen jetzt, nachdem es über bauliche Vorhaben und Bauanträge Bescheid weiß, zu so drastischen Mitteln, wie das Schließen des Tierheimes?
  7. Welcher rechtlichen Grundlage obliegt die Entscheidung betreffend dem Tierheim Höchstädt, das es 2024 keine §11 Erlaubnis benötigt, sowie keine Quarantäne und Krankenstation, um Hunde aus einem Animal Hoarding Fall aufzunehmen?
  8. Welcher rechtlichen Grundlage obliegt es jetzt, das Tierheim Höchstädt auf Grund der fehlenden §11 Erlaubnis zu räumen und zu schließen, nachdem es 45 Jahre ohne diese Erlaubnis betrieben werden durfte
  9. Das Landratsamt Dillingen hat nun mehr seit 2 Jahren darauf bestanden, das der Tierschutzverein, vertreten durch die 1. Vorsitzende Ariane Dallmaier, einen Antrag auf die §11 Erlaubnis stellt, mit der Erwähnung das ansonsten das Tierheim geschlossen werden muss, da keine Erlaubnis vorliegt. Das Landratsamt wusste über die aktuell baulichen Voraussetzungen Bescheid und auch welche Anforderungen an eine §11 Erlaubnis gebunden sind. Trotz dieser Kenntnis musste seitens des Vereins ein Antrag gestellt werden, obwohl es klar war, dass das Landratsamt, wie jetzt eingetroffen, daraufhin das Tierheim schließen und räumen lassen wird.
  10. Kann es sein, dass das Landratsamt Dillingen bereits seit längerem kein Tierheim mehr mit Standort Höchstädt haben möchte und bewusst diesen Weg gegangen ist ?
  11. Kann es sein, dass sich das Landratsamt Dillingen durch das Dulden und Missachten der fehlenden §11 Erlaubnis strafbar gemacht hat?
  12. Kann es sein, dass wir uns bereits im Bereich der Beamtenwillkür aufhalten?
    Dazu zählen Amtsmissbrauch, Dienstvergehen, Behördenwillkür, Ungleichbehandlung durch das Landratsamt Dillingen und seiner mitwirkenden Beamten?

Sollte der Verdacht der Beamtenwillkür bestehen, führt dies zur zivilrechtlichen Klage auf Schadenersatz und etwaiger weiterer Forderungen.

Das Landratsamt Dillingen wird aufgefordert binnen 10 Tagen nach Erhalt des Schreibens eine Stellungnahme abzugeben.

 

Zur Kenntnisnahme: Die Stellungnahme sowie entsprechende Reaktion durch das Landratsamt Dillingen werden der Öffentlichkeit mitgeteilt.